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Anzahlungsbürgschaft

Eine Anzahlungsbürgschaft (auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt) sichert Ihrem Kunden seine Ihnen bereits geleisteten Vorauszahlungen ab. Davon profitieren nicht zuletzt Auftragnehmer mit schwächeren Bonitäten.

Vorteile

  • Sicherheit für Ihre Kunden auch in „schwierigen“ Situationen
  • Keine Belastung Ihres Kreditrahmens oder Einschränkung Ihrer Liquidität

Als führender Kautionsdienstleister haben wir den vollen Marktüberblick und können die Konditionen vergleichen. So finden wir auch für Sie schnell die passende Anzahlungsbürgschaft oder können bestehende Policen optimieren. Wir helfen gerne weiter.

Anzahlungsbürgschaft im Anlagenbau und im Maschinenbau typisch

Gerade bei größeren Aufträgen, beispielsweise im Bau oder Maschinenbau, sind Anzahlungen durch den Auftraggeber üblich. Je nach Branche sind als Anzahlung 10 bis 40 Prozent des gesamten Auftragsvolumens typisch. Damit kann der Auftragnehmer notwendige Vorprodukte, Rohstoffe o.ä. finanzieren, ohne die eigene Liquidität zu sehr zu belasten. Allerdings möchte der Auftraggeber sichergehen, dass diese Anzahlung wirklich für die Erfüllung des Auftrags genutzt wird und er am Ende die vertraglich vereinbarte Leistung auch erhält. Das Risiko, dass der Auftragnehmer die Leistung gar nicht oder nur unvollständig erbringt und die Anzahlung nicht mehr rückerstattet werden kann, wird darum in der Regel mit einer Anzahlungsbürgschaft abgesichert. So haftet der Bürge dafür, falls der Auftragnehmer die Anzahlung nicht erstatten kann – zum Beispiel im Insolvenzfall.

Mehr Sicherheit für Kunden durch Anzahlungsbürgschaft

In unserem Pressebereich finden Sie sowohl die Berichterstattung in den Medien über unser Unternehmen als auch unsere eigenen Pressemitteilungen. Für Presseanfragen melden Sie sich bitte bei unserer Kontaktperson:Anzahlungsbürgschaften, bei denen eine Versicherung der Bürge ist, sind gerade für Unternehmen mit einer schwierigen Finanzierungssituation attraktiv – beispielsweise mit einer geringen Liquidität oder einem schwachen Rating nach einer Restrukturierung. Denn anders als eine Bank, die aufgrund gestiegener Eigenkapitalanforderungen schwächere Bonitäten oft meidet, sind Versicherungen eher dazu bereit, höhere Risiken einzugehen. So lässt sich im akuten Auftragsfall schneller eine passende Anzahlungsbürgschaft vereinbaren, die dem Auftragnehmer das Ausfallrisiko nimmt. Die Laufzeit der Bürgschaft ist von der Frist bis zur Zwischenabnahme oder der Endabnahme der Leistung – je nachdem, wie dies im Auftrag geregelt worden ist.